Legende Waldbrandwarnstufen

 

 

Waldbrandwarnstufen WWST:

 

Waldbrandwarnstufe I Waldbrandgefahr
Waldbrandwarnstufe II erhöhte Waldbrandgefahr
Waldbrandwarnstufe III hohe Waldbrandgefahr
Waldbrandwarnstufe IV höchste Waldbrandgefahr

 

Was Sie tun können:

 

Die Bevölkerung kann Brände vermeiden, wenn z.B.:

 

  • keine Zigarettenstummel aus Zügen oder Autos geworfen werden,
  • Autos nicht auf Wiesen- oder Waldstreifen abgestellt werden, da der heiße Katalysator einen Brand entzünden kann,
  • kein Müll, besonders Gläser, im Wald zurückgelassen werden, welcher als Sammellinse für die Sonnenstrahlen wirken kann und
  • indem jeder umsichtig und vorsichtig handelt und die gesetzlichen Regelungen beachtet.
  • Zufahrtswege zum Wald sollten nicht durch z.B. parkende Fahrzeuge versperrt werden. Im Brandfall verzögert dies die Einsatzmaßnahmen.

 

Ist ein Brand bereits entstanden, sollten Sie diesen so schnell wie möglich über Notruf 112 der Feuerwehr melden. Außerdem können Sie durch eigene Löschmaßnahmen versuchen, einen Entstehungsbrand einzudämmen. Dies jedoch nur, wenn Sie sich selbst nicht gefährden!

 

Bitte vergessen Sie nicht, dass ein Waldbrand:

 

  • einen Schaden für die Umwelt darstellt, da große Mengen giftiger Rauchgase entstehen,
  • eine Gefahr für die im Wald lebenden Tiere bedeutet,
  • ein wirtschaftlicher Schaden ist, da große Mengen Nutzholz vernichtet werden und
  • auch eine Gefahr für die Gesundheit und das Leben der Menschen darstellt.

 

Daher: Helfen Sie mit, Brände zu vermeiden!

 

Waldbrandbereitschaftsdienste:

 

Auf Grundlage des Waldbrandrunderlasses des IM und LM vom 25.06.1999 (Ambl. Nr. 29 S. 659) wird im Durchführungserlass vom 25.06.1999 in Ziffer 2.10.3. u. a. folgendes geregelt:

 

Ab ausgelöster WWST 1 ist mindestens ein Diensthabender pro Forstamt oder Nationalparkamt vorzusehen.

 

Waldbrandbereitschaftsarten

Waldbrandbereitschaftszeiten bei

Waldbrandwarnstufen

 
1
2
3
4

Besetzung der Kameraüberwachungszentralen

11:00 - 17:00
11:00 - 18:00
10:00 - 19:00
10:00 - 20:00

Waldbrandbereitschaftsdienst der unteren Forstbehörden
Mo- Fr (reguläre Dienstzeit 07:00 - 15:30)

15:30 - 17:00
15:30 - 18:00
15:30 - 19:00
15:30 - 20:00

Sa, So, Feiertage

11:00 - 17:00
11:00 - 18:00
10:00 - 19:00
10:00 - 20:00

 

 

Waldbrandgefahrenklassen (WBGKL):

 

Die Wälder des Landes sind je nach Bestockungsstruktur und Klima wie folgt in 3 Waldbrandgefahrenklassen eingeteilt (vgl. Waldbrandschutz-VO § 15 (1) ):

 

 

 

 

 

 

Hohe Waldbrandgefahr

Mittlere Waldbrandgefahr

Geringe Waldbrandgefahr

 

 

Wie man sich in Wäldern und speziell bei der Verhütung und Bekämpfung von Waldbränden verhält, kann man entweder bei den zuständigen Forstämtern erfragen, oder in der hierfür zuständigen Waldbrandschutzverordnung nachlesen.

 

Die Waldbrandschutzverordnung von Mecklenburg-Vorpommern könnt ihr hier nachlesen.